»Kritik der praktischen Vernunft« (1788)
Der kategorische Imperativ (als »Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft«):
"Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten
könne."
["Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz
werde" (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten) ]
[»Handle so, «dass der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten
könne" (Grundl. zur Met. der Sitten.
»Handle so, dass du die Menschheit... jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst« (Grundl. zur
Met. der Sitten
"Das Wesentliche alles sittlichen Werts der Handlungen kommt darauf an, dass das moralische Gesetz unmittelbar
den Willen bestimme."
»Das Bewusstsein einer freien Unterwerfung des Willens unter das Gesetz (...) ist nun die Achtung fürs Gesetz.«
"Die Handlung, die nach diesem Gesetz, mit Ausschließung aller Bestimmungsgründe aus Neigung, objektiv
praktisch ist, heißt Pflicht."
"Pflicht, du erhabener großer Name, der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung bei sich führt, in dir fassest,
sondern Unterwerfung verlangst, doch auch nichts drohest, was natürliche Abneigung im Gemüte erregte und
schreckte, um den Willen zu bewegen, sondern bloß ein Gesetz aufstellst, welches von selbst im Gemüte Eingang
findet und doch sich selbst wider Willen Verehrung erwirbt, vor dem alle Neigungen verstummen, wenn sie gleich
insgeheim ihm entgegenwirken."
"Das moralische Gesetz ist heilig (unverletzlich). Der Mensch ist zwar unheilig genug, aber die Menschheit in seiner
Person muss ihm heilig sein."
"Zwei Dinge erfüllen das Gemüt mit immer neuer und zunehmender Bewunderung und Ehrfurcht, je öfter und
anhaltender sich das Denken damit beschäftigt: der bestirnte Himmel über mir und das moralische Gesetz in mir."
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