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El-Magico schrieb am 20.6. 2013 um 20:14:17 Uhr über

Vermieterpfandrecht

Die Frau des Mieters geht mit dem Vermieter fremd. Seit dem zahlt der Mieter keine Miete mehr. Jetzt gehört die Frau dem Vermieter, bis der Mieter seine Rückstände bezahlt hat.


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