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Lars schrieb am 10.8. 2014 um 23:08:45 Uhr überVerhaftung |
Früher wurde man bei der Verhaftung gedemütigt. Die Büttel forderten den Angeklagten auf aus dem Haus auf die Straße herauszukommen. Dann musste er niederknien und ihm wurde der Haftbefehl vorgelesen. Dann musste er seine Füße entblößen, wurde in Ketten gelegt und bekam ein Schild um den Hals, auf dem das Verbechen stand, und wurde zum Kerker des peinlichen Halsgerichts abgeführt. Viele Mägde kamen näher und fragten die Büttel, wann denn die Hinrichtung des Angeklagten sei und ob sie öffentlich auf dem Marktplatz stattfinde und ob sie dabei zusehen dürften. Im Kerker wurde der Angeklagte bis auf das Lendentuch entkleidet und in den Block geschlossen.Bei der Gerichtsverhandlung war der Angeklagte in Ketten und trug lediglich ein Lendentuch. Gefoltert wurde er nackt und das Todesurteil wurde ihm nackt und auf knien verkündet. Die Exekution erfolgte ebenfalls nackt auf dem Hinrichtungsgerüst auf dem Marktplatz. |
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