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Ikarus M schrieb am 12.6. 2000 um 11:43:38 Uhr über

Vergleich

Vergleich:
ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Weg gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB).



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