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pikeur schrieb am 1.12. 2001 um 04:20:31 Uhr überVerfassungsschutz |
schutz der verfassungsmäßigen ordnung gegen bestrebungen, die eine aufhebung, änderung oder störung dieser ordnung bezwecken. zuständige behörden: verfassungsschutzämter des bundes und der länder, die den innenministerien von bund und ländern unterstehen. der verfassungsschutz sammelt informationen über bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische grundordnung, geheimdienstliche tätigkeiten für fremde staaten und befaßt sich mit der überprüfung von personen, die zugang zu geheimhaltungsbedürftigen unterlagen haben sowie von bewerbern für den öffentlichen dienst auf ihre verfassungstreue. zu diesem zweck kann der verfassungsschutz beispielsweise in das post- und fernmeldegeheimnis eingreifen, weitergehende polizeiliche befugnisse, z.b. vernehmen und verhaften, hat er nicht.
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