Carl Schmitt gebührt das Verdienst, als erster nachdrücklich auf den Unterschied zwischen dem Verfassungsgesetz und der Verfassung eines Staates hingewiesen zu haben. Denn das Verfassungsgesetz ist nur das Gesetz, daß den Soll-Zustand einer Verfassung darstellen will. Die Verfassung selbst ist jedoch der grundsätzliche Zustand eines Staates oder Gemeinwesens.