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Christine, am 18.2. 2021 um 17:34:04 Uhr Uschi |
schützt HelmutFeldmann, der nicht am Leben erhalten werden, sondern selbstbestimmt und würdig sterben können möchte. Warum er diesen Wunsch äußert, ist den Minuten vor Aufzeichnungsbeginn geschuldet. Der Einwilligungsbogen mit dem Aufklärungsgespräch wurde nicht eingeblendet. Wahrscheinlich war der Verleger durch Uschi etwas verunsichert worden. Anwälte sind eben doch Glückssache. Immerhin überzeugte er das Bundesverwaltungsgericht. Bleibt zu hoffen, dass der Richter persönlich aktiv wird. Zu verhungern ist selten ästhetisch.
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