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Die Leiche schrieb am 30.5. 2011 um 21:29:50 Uhr über

Urteilsvollstreckung

Der Verurteilte wurde in eine Besucherzelle geführt, wo ihn der Staatsanwalt erwartete. Dieser sprach, wie anzunehmen ist, einige Banalitäten und Formalitäten, während dessen der Henker leise hinter den Verurteilten trat. Wahrscheinlich hatte er die Besucherzelle mit dem Verurteilten gemeinsam betreten - getarnt als Mitglied des Wachpersonals, daß den Verurteilten begleitet hatte. Dann, wohl wenn er sich überzeugt hatte, daß der Henker bereit war, sprach der Staatsanwalt die Schlüsselworte:

»Ihr Gnadengesuch ist abgelehnt worden. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor

Noch bevor sich der Verurteilte von dieser Mitteilung erholen konnte, ja nur Atem schöpfen konnte, war der Staatsanwalt zur Seite getreten und der Henker schoß dem Verurteilten aus wenigen Handbreit unmittelbar in den Hinterkopf. Der Schuß zerfetzte das Stammhirn, was bekanntlich nicht nur die Hirn- sondern auch die gesamten Vitalfunktionen des Körpers binnen Sekundenbruchteilen kollabieren lässt. Es ist anzunehmen, daß der Verurteilte noch nicht einmal den Schuß gehört haben wird, der keine Armlänge von seinen Ohren abgefeuert worden war.


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