Im 17. Jhdt. wurde man als Angeklagter vor dem peinlichen Halsgericht bei der Urteilsverkündung gedemütigt. Der Angeklagte wurde - nur mit dem sackleinernen, zerissenen und blutigen Marterhemd bekleidet - mit Ketten gebunden von den Bütteln in den Gerichtssaal gebracht, wobei er ein Schild mit seinem Verbrechen um den Hals trug. Dort musste er auf einem stacheligen Eisenbrett vor dem peinlichen Halsrichter niederknien. Dann wurde das Geständnis des Angeklagten verlesen, das er auf der Folter abgelegt hatte. Den Zuschauern bei Gericht wurde zur Kenntnis gegeben, welche Peingrade an dem Angeklagten in der Marterkammer vollzogen wurden, um ihn zum Geständnis zu bringen. Der Kläger/die Klägerin wurde befragt, welche Richtart er/sie für den Angeklagten für angemessen halte. In den meisten Fällen wurde auf scharfe Richtarten erkannt. Der Kläger/die Klägerin setzten die Strafverschärfungen fest, denen sich der Angeklagte bei seiner Exekution zu unterziehen hatte. Dann wurde der Angeklagte entblößt und ihm wurde ihm unter dem Jubel der Zuschauer nackt das Todesurteil verkündet.
Der Verurteilte musste die Füße des peinlichen Halsrichters küssen und ihm für die peinliche Befragung und das gerechte Urteil danken. Er musste bestätigen, dass er den Folterqualen zu Recht unterzogen wurde und dass die qualvolle und demütigende Hinrichtung in der Öffentlichkeit in entehrender Nacktheit die gerechte Strafe für sein Vergehen seien.
Am 11.03.1624 wurde der Knecht Hennes, der auf dem Markt ein Brot gestohlen hatte, auf dem Marktplatz von Bamberg auf dem Richtpodest vor allem Volk nackt von unten nach oben gerädert und lebend so ins Rad geflochten, dass die Fußsohlen neben dem Gesicht standen. Als der Veurteilte aufgeflochten war, rissen ihn die Henker durch den ganzen Leib mit glühenden Eisen, brannten sein Glied, rissen seine Genitalien mit glühenden Eisen ab, verbrannten diese vor seinen Augen in einem Becken mit glühender Kohle, häuteten ihn, übergossen seinen blutigen Leib mit siedendem Öl und machten ihn auf die Stange, wo er neun Tage lang unter großen Qualen zuckte und schrie bis zum Tod.
Klägerin in dem hochnotpeinlichen Strafverfahren war die Magd Magdalena Wagenknecht, die sich an Hennes rächen wollte, weil er mit ihr nichts anfangen wollte, weil ihm ihre Brüste viel zu klein waren. Deshalb ließ Magdalena seinen Leib auf der Folter zerreißen und ihn durch alle Grade der Tortur peinigen bis zum Herausbrüllen des Geständnisses. Sie war auf der Richtstatt anwesend und masturbierte, während sie zusah, wie Hennes radgebrochen und geflochten wurde. Bei der Brennung des Gliedes und dem Abreißen der Genitalien lachte sie den Geräderten aus und verspottete ihn. Das Rad hatte Magdalena als gerechte Strafe für Hennes gefordert. Als Strafverschärfung hatte sie festgelegt, dass Hennes vor seiner Exekution auf dem Marktplatz nackt Spießruten laufen müsse. Er musste zehnmal durch eine Gasse von 100 Soldaten (auf jeder Seite) gehen, die ihm mit Ruten die Haut vom Leib peitschten. Zuvor war er zwei Tage lang nackt am Schandpfahl zur Schau gestellt und von den Zuschauern verhöhnt, angespuckt, geschlagen und getreten worden.
Nach der Exekution wurden die Kleider von Hennes unter den Zuschauern der Hinrichtung versteigert und der Erlös wurde Magdalena ausbezahlt.
Während Hennes auf der Stange zuckte und vor Schmerzen brüllte, besuchte Magdalena ihn häufig und rief ihm zu (das Rad mit dem Geräderten ist etwa drei Meter über dem Boden), das habe er nun davon, dass er es lieber mit Vollbusigen treibe. Sie habe schon einen neuen Liebhaber, dem es nichts ausmache, dass sie so kleine Brüste habe.
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