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Philipp, am 29.6. 2006 um 23:04:32 Uhr
Unterpfand

Unterpfand war ursprünglich ein Rechtsausdruck und bezeichnete das Pfand, das der Pfandempfänger dem Verpfändenden belässt. Auf das Deutschlandlied bezogen bedeutet dies: Einigkeit und Recht und Freiheit stehen in enger Beziehung zum Glück (eines Volkes), so wie das Unterpfand zum Pfand. Dabei sind sie eher erreichbar und greifbar als das Glück, das man nicht selbst in Händen hält.


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