Ist die Ausübung einer Gewalt jenseits allen Rechts- wozu niemand berechtigt sein kann. Es geschieht dies, wenn jemand die Macht, die er in der Hand hat, nicht zum Wohl derer, die ihr unterstehen, ausübt, sondern zu seinem eigenen privaten, besonderen Vorteil; wenn der Regierende- welchen Titel er auch haben mag- nicht das Gesetz, sondern seinen Willen zur Regel erhebt, wenn seine Befehle und Handlungen nicht auf die Erhaltung des Eigentums seines Volkes ausgerichtet sind, sondern auf die Befriedigung seines persönlichen Ehrgeizes, seiner Rachsucht, Begehrlichkeit oder sonst einer regellosen Leidenschaft.
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