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mcnep, am 28.2. 2007 um 10:38:58 Uhr Totenschein |
Das Fehlen des Kopfes bei einer aufgefundenen Person zählt zu den sogenannten 'mit dem Leben nicht vereinbaren Verletzungen' und berechtigt den hinzugezogenen Arzt, auch ohne Prüfung sonstiger Vitalfunktionen wie Herzschlag und Pupillenreflex einen Totenschein auszustellen. |
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