Der erste zum Exempel geronnene Fall eines zum Tode verurteilten US–Bürgers verfolgt mich schon seit meiner frühesten Kindheit: 1960 war in den USA Caryl Chessman zum Tod durch Vergasung verurteilt worden, der bis zuletzt seine Unschuld beteuert und vier Bücher über sein Leben und seine Haftbedingungen geschrieben hatte; eins davon, 'Mein Kampf ums Leben', ein Rowohlt–Taschenbuch, meine ich, mich zu erinnern, stand auch im elterlichen Bücherschrank. Was mich bereits seit den 70ern irritierte war, dass das Mitleiden der Öffentlichkeit sich so ausschließlich auf den Fall eines eloquenten, gut aussehenden, mutmaßlich Unschuldigen fokussierte, während viele aberhundert überführte Mörder und Vergewaltiger vergleichsweise sang– und klanglos, von den Medien allenfalls als Opfer Nr. Soundsoviel zur Kenntnis genommen, seither zum Tode befördert wurden. Entweder, das Leben jedes Menschen hat den gleichen Wert, dann sollten die Protestrufe stets in gleicher Lautstärke ertönen, ob es sich um einen crackzerfressenen Serienkiller oder eine giftmischerische Hollywooddiva handelt, oder es gibt ein uneingestandenes Recht der Öffentlichkeit, Abstufungen zu machen, was in meinen Augen einer stillschweigenden Verbrüderung der Menschenrechtler mit den Henkern gleichkäme.
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