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Alex schrieb am 24.2. 2019 um 17:38:21 Uhr über

Todesstrafe

Die Exekution dauert nur zehn Minuten. Um sechs Uhr morgens wird Richard Schuh in den Hof des Tübinger Justizgefängnisses geführt. Der Urkundsbeamte verliest das Urteil, der Pfarrer spricht ein Gebet. Das letzte Wort hat der Oberstaatsanwalt: »Richard Schuh, Ihr Leben ist verwirkt! Gehen Sie mutig und gefasst Ihren letzten schweren Gang mit dem Bewusstsein, dass Sie nur dadurch Ihre Schuld sühnen und sich von Ihrer Todsünde reinigen können

Dann führt der Scharfrichter den 28-Jährigen aufs Schafott und betätigt den Auslöser der eigens aus Rastatt herbeigeschafften Guillotine. Während das Fallbeil herabsaust, ertönt vom Rathaus-Giebel das sogenannte Armsünderglöckchen. »Der Verurteilte war völlig beherrscht und gab keinen Laut von sich«, hält das Protokoll an diesem 18. Februar 1949 fest.

Es war das letzte Mal, dass die westdeutsche Justiz nach dem Zweiten Weltkrieg einen Menschen hinrichten ließ. Drei Monate später, am 24. Mai 1949, trat das Grundgesetz der neugegründeten Bundesrepublik in Kraft. Artikel 102 lautet: »Die Todesstrafe ist abgeschafftEine zivilisatorische Errungenschaft - die auf die Initiative eines strammen Rechtsaußen zurückging.


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