Gegen die Todesstrafe sprechen im wesentlichen 3 Argumente:
1. Sie bringt, geht man vom Abschreckungswert aus, überhaupt nichts - den amerikanischen Statistiken zufolge.
2. Einem konkreten anderen Menschen die Lebensberechtigung abzusprechen heißt, ihn zum existenziellen Feind zu erklären. Es gibt vielerlei Situationen, in denen eine solche individuelle Kriegserklärung legitim sein kann - den »finalen Rettungsschuß« zum Beispiel. Aber eine Todes»strafe« als Ergebnis eines justiziellen Prozesses ist fast schon ein Widerspruch in sich.
3. Ein justizielles Verfahren unterliegt, wie jedes menschliche Erkenntnisverfahren, der Gefahr des Irrtums. Freiheitsstrafen können aufgehoben, der Unschuldig bestrafte rehabilitiert und entschädigt werden - aber einen Toten zu rehabilitieren zu wollen ist eine einigermaßen vergebliche Geste.
Es gibt indessen andere, in Vergessenheit geratene Sanktionsformen, über die nachzudenken sich lohnen würde:
Da ist zunächst einmal der Pranger. Die öffentliche Zurschaustellung eines Verbrechers und seiner Tat - die heutezutage nicht notwendig auf einem öffentlichen Platz, sondern auch Beispielsweise im Internet erfolgen kann.
Und da ist die Verbannung. Zu unterscheiden ist die Verbannung innerhalb des Landes, etwa in einen abgelegenen Landkreis, und die Verbannung ausserhalb des Landes. Sie kann zeitlich erfolgen - also ohne daß der Verbannte heimatlos wird. Sie belässt dem Verbannten Hab und Gut, berufliche Chancen, seine Ehre. Bei minderbemittelten Verbannten kann sogar an eine Starthilfe für eine - zeitweilige - Existenz ausserhalb des Landes gedacht werden - sogar an eine komplette Alimentierung. Schließlich kostet ein Platz in einer JVA 150.000 € / Jahr oder mehr.
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