Derzeit denkt man intensiv darüber nach, wie man das in letzter Zeit statistisch signifikante Ansteigen der Notwendigkeit von Therapien im Anschluß vorhergegangener Therapien zum Zweck der Beseitigung ungeklärter Häufungen von Komplikationen nach wiederum vorher erfolgten Primärtherapien im Umfeld der rasant steigenden Kosten in den diversen Sonderabteilungen für Therapievorsorge und deren Nachbehandlung therapeutisch einer Lösung zuführen könnte, da sich die Kostenschere in den Krankenkassen bereits soweit geöffnet hat, daß in mehreren Landeskrankenkassen notwendige Umbaumaßnahmen nicht mehr ausgeschlossen werden können. Die Kostenschere ist etwa in der Landesabteilung Süd unseres nörlichsten Bundeslandes, dessen Name aus rechtlichen Gründen im Zuge laufender Finanzprüfungsverfahren noch nicht mitgeteilt werden darf, derart offen, daß sie teilweise in den Kellerversenkt werden mußte, um nicht Dachhöhe zu erreichen, was zu Wassereinbruch und Heizkostenerhöhungen nicht unter 0,03 Promill, und damit zu einer weiteren Kostenexplosion geführt hätte. Eine weiteres Absenken der Kostenschere ist aber infolge des Anstieges des Grundwasserspiegels infolge der globalen Klimaerwärmung und der daraus resultierenden Abschmelzung weiter Teile der Polkappen (derzeit liegen wir bei 73% im langjährigen Jahresvergleich, unter Berücksichtigung aller auch biblisch untermauerten Abschmelzkurven jenseits der Genesis) nicht mehr technisch vertretbar, da es sonst auch noch zu Feuchtigkeitsexzessen im dreißigstelligen Prozentbereich innerhalb aller Tiefgaragen im Verwaltungsbereiches des Bundes und der Kleingemeinden kommen müßte, ein Anstieg knapp jenseits der in der letzten Legislativperiode als Richtlinie für die nächten zwei Tage als zulässig befunden wurde (die Ratifizierung der Zulassungs-Richtlinien für Wasserbaugutachter steht allerdings noch aus). Das Therapieziel zur selbstbehaltfreien Erörterung aller Therapiefragen kann aber schon übermorgen, in Detailfragen sogar gestern in Aussicht gestellt werden, allerdings unter Ausklammerung sämtlicher Kostenscheren, die im nächstjährigen Haushalt über Sonderfinanzierungsgesellschaften neuverhandelt werden sollen, so aus dem »Ministerium Ohne Besondere Verwendung«.
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