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baumhaus schrieb am 2.7. 2012 um 00:53:11 Uhr überTestament |
Vor ein paar Jahren mal eines handschriftlich verfaßt, wie man es ja machen sollte. Gesamtes Sach- und Geldvermögen der S. vermacht. S. war mal meine allerbeste Freundin, ist es aber vermutlich schon ziemlich lange nicht mehr. Außerdem habe ich neulich gelesen, daß denen, die in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen sind (in meinem Fall wohl mein Vater) ohnehin - und unabhängig vom letzten Willen - die Hälfte des Erbes zusteht. Jene zu enterben sei nahezu unmöglich. Aber bei S. muß ich mir das noch überlegen. Ich könnte neuerlich meine allerbeste Freundin C. einsetzen - auf die Gefahr hin, daß sie neuerlich diesen Status verlieren wird.
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