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mcnep schrieb am 7.4. 2007 um 18:13:19 Uhr über

Terrorversicherung

Es mag für einige der hier mitlesenden Hauseigentümer von Interesse sein, dass die Kosten für eine die übliche Gebäudehaftpflicht begleitende Terrorversicherung mit dem Ziel, Gebäude- und Personenschäden abzudecken, welche nicht in der herkömmlichen Glas- und Feuerversicherung enthalten sind, als Betriebskosten auf die Mieter umlegbar sind, vorausgesetzt, eine besondere Wohn- oder Vermietungssituation macht deren Abschluss zwingend erforderlich.


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