Terrorbekämpfung ist prinzipiell verfassungswidrig, weil der Staat im
Unterschied zur normalen Kriminalität (die den Vätern des
Grundgesetzes bereits bekannt war) Terroranschläge nur verhindern
kann, wenn er nicht wartet, bis ein Anschlag erfolgreich ausgeführt
wurde, sondern schon nach den im Umfeld ihrer Sympathisanten
verborgenen Tätern fahnden muß, bevor sie überhaupt etwas getan
haben: Der Staat muß also zunächst sämtliche Einwohner unter
Generalverdacht stellen, sie besonders in ihrer Kommunikation
überwachen, um die erhobenen allgemeinen Daten indirekt aufgrund der
Erfahrungen mit früheren Anschlägen nach »heißeren« und »kälteren«
Spuren zu deuten, insbesondere müssen die Menschen nach ihrer
Gesinnung beobachtet werden, ob diese irgendeine Affinität zu der
vermuteten Gesinnung späterer Täter aufweist.
Ein solches Vorgehen widerspricht bereits der unantastbaren Würde des
Menschen: Unbescholtene Bürger werden in ihrem Tageslauf überwacht
und auf ihre Gesinnung hin durchschnüffelt, obwohl keine Straftat
vorliegt, deren Spuren eine klassische Kriminaluntersuchung auf
konkreten Tatverdacht eingrenzt.
Eine solche schrankenlose Gesinnungsüberwachung seiner Bürger
kennzeichnet den totalitären Überwachungsstaat, dem das Grundgesetz
einen Riegel vorzuschieben unternommen hat.
Die gegenwärtig vor allem diskutierte Dauer von Überwachungsmaßnahmen
ist dabei völlig unerheblich: Überwachungsstaat ist
Überwachungsstaat, einerlei, ob eine Datenspeicherung eine Woche, ein
Jahr oder länger dauert.
wfokken@web.de
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