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---- Fossile versus solare Ressourcenketten nikation und auch der Eisenbahngesellschaften ist die klassische Aufnehmen aufgehoben. Ein Stromnetz ist prinzipiell auch als Datenstraß gabenteilung zwischen den bisher öffentlichen Dienstleistungsunter verwendbar, ebenso die Strornleitung des Eisenbahnbetriebs. Die Nut e zung von Telefonkabeln für die Stromleitung ist dagegen technisch wesentlich schwieriger und kostenaufwendiger. Im Kampf um die Kontrolle dieser Netze hat die Stromwirtschaft gegenüber anderen Netzbetreibern - den ehemals staatlichen Telefongesellschaften und den Eisenbahnbetrieben - zwei unübersehbare Vorteile und damit potentielle Handlungsvorsprünge:
- Sie verfügt erstens über das längste und am weitesten verzweigte Netz: i997 hatte das Freileitungsnetz der deutschen Stromwirtschaft eine Länge von 492.ooo km und das sonstige Kabelnetz eine Länge von 1.077.ooo km - also zwölfmal bZW. 27mal um den Erdball. Die Netzlängen liegen damit deutlich über denen des Telefonnetzes oder des elektrifizierten Eisenbahnnetzes.
- Sie hat - integriert in die gesamte Ressourcenwirtschaft und unterstützt von deren wirtschaftlicher Potenz - die stärkste wirtschaftliche Kapital- und Einflußmacht auf ihrer Seite.
Die wirtschaftliche Mehrfachnutzung einer Netzinfrastruktur, für die die EU-Kommission den bewußt harmlos klingenden Begriff der technologischen »Konvergenz« prägte, wird ausdrücklich als »kohärentes Konzept« aller Netz- und Obertragungsdienste gefördert und begrüßt. Damit sollen die Netze produktiver genutzt und kombinierte Dienste angeboten werden: für die Sprach- und Datenkommunikation im Internet, im elektronischen Geschäftsverkehr und anderen Online-Diensten, für die audiovisuelle Obertragung sowie für das Zusammenspiel von Mobilfunk- und Kabelkommunikation, die Integration von Computern und Speichern in die elektronischen Dienstleistungen und die Digitalisierung der Netze. Da die informationstechnologische Entwicklung nicht nur die Nutzung des Kabelfernsehens für das internet und die Telefondienste ermöglicht, sondern auch die Hörfunkübertragung über das Internet, verschmelzen die Informationsdienste mit den elektronischen Medien. Noch mangelt es an einer ausreichenden Bandbreite und Kapazität nichtmobiler Ortsnetze, was als Hindernis für die grenzenlose Verbreitung des Internets und anderer Online-Dienste gilt. Konvergie-
AAenschheit in fossilen Ressourcenketten
formations- und Medienange nicht nur mit wirtschaftlichen Effizienzvorteilen, sondern rende Plattformen für die In
begründet, daß sie kunden- und verbraucherfreundlicher s Auf der Hand liegt, daß mit einer solchen Konzentratio schaftsmacht eine Fülle von Problemen verbunden ist: solc bildung, der Verfügbarkeit von Obertragungsinhalten, des rungsfreien Netzzugangs und der Wettbewerbsgleichheit. steht die Frage, ob die Netzintegration »horizontal« ode erfolgt - also ob die verschiedenen konvergierenden Netzbe einander ebenbürtige wirtschaftliche Rolle innehaben oder betreiben dominiert. Offiziell sprechen sich die Entschei natürlich für die horizontale Integration aus. Doch alles sp daß sich eine vertikale Dominanz - sprich Oligopol- oder M lung - herauskristallisieren wird, spätestens seit die Stromwi Einstieg in die Telekommunikation zu ihrem strategische erklärt hat und ihn zügig realisiert. In dem oben bereits erw richt der EU-Kommission, der die Konsultation mit Hund beteiligten politischen Institutionen, Unternehmen und Org über den politischen Regulierungsbedarf zusammenfaßt, bei »Nach Meinung mehrerer Teilnehmer sollten die We vorschriften bei diskriminierendem Verhalten der derzeit betreiben angewendet werden. Befürchtet werden eine Diskri unzulässige Quersubventionierungen und eine Verknüpfun gang und Diensten. Nach Auffassung vieler Netzbetreiber Anwendung des Wettbewerbsrechts die hohen Investitione sichtigt werden, die notwendig sind, um digitale Kommunika und Fernsehplattformen zu errichten, aber auch die große U hinsichtlich der Nachfrage nach diesen Diensten. «54
Letzteres ist die unverblümte Aufforderung an die politisc tutionen, den Großinvestoren freie Hand zu lassen. Und ge schiebt es, zumindest im Fall des Engagements der Stromwi der Telekommunikation. All deren milliardenschwere Invest diesem Bereich sind, wie jedermann weiß, aus dem Stromgesc subventioniert. Sie widersprechen damit allen Wettbewerbsr für den Telekommunikationssektor eingeführt worden sind. neuen Marktgesetze in der Stromwirtschaft werden von den p Institutionen bei weitem nicht mit der Strenge durchzusetzen wie das gegenüber den ehemaligen Staatsunternehmen der Tel
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