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mcnep schrieb am 14.1. 2005 um 21:10:11 Uhr über

Tötung-des-Intimpartners

Die Tötung-des-Intimpartners wird strafrechtlich geringer bestraft als vergleichbare Taten an Menschen, mit denen man nicht in geschlechtlicher Beziehung gestanden hat. Auf den ersten Blick widersinnig, schließlich sollten die Menschen doch jene, die sie biblisch gesprochen erkannt haben, mit etwas freundlicheren Augen sehen. Liest sich ein aufmerksamer Betrachter jedoch durch die Fülle von Blasterstichworten wie Kuppenkäse, Frauenfurztabu, Gummianzug oder perverse-pissspiele, so wird ersichtlich, daß das Zusammenleben mit anderen Menschen Ausnahmezustände erzeugen kann, ja vielleicht sogar entgegen allen pfäffischen Gebeieres der eigentliche Ausnahmezustand ist.


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