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schmidt, am 15.8. 2022 um 00:18:03 Uhr Supervision |
Eine lediglich proportionale Koppelung des eingeleiteten Schadstoffvolumens an einen linearen Flußpegel ist keinesfalls akzeptabel, die Koppelung muß dem plausibel geschätzten Durchflußvolumens entsprechen welches an verschiedenen Stellen der Flusses mit Hilfe einer querschnittsechosonograpie und der Fließgeschwindigkeit leicht zu ermitteln ist. Zur Not geht auch eine Lottiefenmessung in geringen Abständen über den Querschnitt des Flusses an einem gespannten Seil entlang. |
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