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Wenkmann schrieb am 12.6. 2004 um 13:34:05 Uhr überStrafstoß |
Wenn bei einem Spiel, bei dem zweiundzwanzig knapp bekleidete Männer einem Objekt hinterher rennen, das sie in ein vorne geöffnetes und hinten mit einem Netz versiegeltes zweites Objekt befördern wollen, einem dieser Männer, in einem tabuisierten Bereich, beispielsweise »von hinten mit gestrecktem Bein« »reingefahren« wird, so bekommt die benachteiligte Partei einen Strafstoß zugebillgt, der häufig zum Einschuss in das mit einem Netz gesicherte Objekt vollendet wird, falls sich nicht eine andere aktiv am Spiel beteiligte Person, der es gestattet ist, manuell einzugreifen, rechtzeitig dazwischen wirft. |
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