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Peter K. schrieb am 11.12. 2007 um 13:04:06 Uhr überStrafprozessordnung |
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Nur für Experten: Den § 153a der Strafprozessordnung könnte man als häufig gebrauchten Fluchtlink der verkorksten Strafprozesse und Ermittlungsverfahren begreifen. |
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Assoziationen, die nur aus einem oder zwei Wörtern bestehen, sind langweilig. |
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