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Christine, die Papugei, am 31.7. 2023 um 17:24:22 Uhr
Strafgesetzbuch

Ich schlage eine Ergänzung zu § 184 (3) vor:

(3) ist nicht anzuwenden, sofern es sich um eine Person handelt, die aufgrund von Seilschaften im öffentlichen Dienst oder für Mitglieder*scheiden des Deutschen Bundestages tätig ist.


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