>Info zum Stichwort Strafbefehl | >diskutieren | >Permalink 
Die Leiche schrieb am 7.11. 2009 um 18:17:46 Uhr über

Strafbefehl

Sie werden durch die Staatsanwaltschaft Hohenschönhausen beschuldigt, in die Internet-Plattform »Assoziationsblaster« folgenden Text eingegegeben zu haben:

(Bitte geben Sie nunmehr in das untere und größere der der beiden untenstehenden weissen Eingabefelder einen beliebigen Text ein !)

und dabei das Psyeudonym (Bitte geben Sie nunmehr in das obere und kleinere der untenstehenden weissen Eingabefelder ein beliebiges Pseudonym ein!) verwendet zu haben.

Die genaue Tatzeit wird nach Ihrem Eintrag ebenso vollautomatisch erfasst, wie Ihr vollständiger Name, Ihre aktuelle Anschrift und Ihre Sozialversicherungsnummer. Bitte beachten Sie als Beispiel Datum und Uhrzeit der Erstellung dieses Strafbefehlsformulars in der oberen linken Ecke !

Durch dieses Verhalten haben Sie entweder

- die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die demokratischen Parteien und Mandatsträger sowie die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, der EU, der UN und der EON in böswilliger Absicht herabgewürdigt (§ 87 Abs. 1 StGB), oder

- die soziale Sicherheit in der BRD dadurch gefährdet, daß Sie vorsätzlich andere von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abgehalten oder diese gefährdet haben und dadurch die Gefahr einer Minderung des Beitragsaufkommens der gesetzlichen Rentenversicherung verursacht haben (§ 392 Abs. 4 S. 2 StGB), oder

- den Kampf der verfassungsmässigen Organe und demokratischen Kräfte der BRD für die Vollbeschäftigung, den Schutz des Weltklimas und die soziale Gerechtigkeit mutwillig behindert (§ 402 Abs. 7 Satz 1 lit a StGB), oder

- Energie, die nicht vollständig aus regenerativen Energieträgern gewonnen wird, mutwillig verschwendet (§ 288 Abs. 6 StGB).

Sie werden daher durch das Amtsgericht Knyritz a.d. Knatter im automatisierten Verfahren unter Berücksichtigung sämtlicher, insbesondere auch der Sie entlastenden Umstände wie Lebensalter, Bildungsgrad, erbliche und soziale Vorbelastung und verminderte Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe von

5.000 Euro (in Worten: fünftausend Euro)

verurteilt.

Mit dem Anklicken des Feldes »eintragen« am linken unteren Ende des größeren und unteren der beiden untenstehenden Eingabefeldes nehmen Sie das Urteil an und verzichten auf sämtliche Rechtsmittel und Rechtsbehelfe einschließlich der Verfassungsbeschwerde, des Gnadengesuches und des Vollstreckungsaufschubs.

Bitte zahlen Sie die vorgenannte Geldstrafe unverzüglich, längstens bis zum Ablauf eines Monats nach Betätigung des Feldes »eintragen« bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt ein, und geben Sie bei der Überweisung oder Bareinzahlung bei der Finanzkasse als Verwendungszweck an »Strafbefehl Assoziationsblaster (autom. Verfahrensowie Datum und Uhrzeit Ihres Eintrages.

Im Falle nicht rechtzeitiger Einzahlung der Geldstrafe müssen Sie jederzeit damit rechnen, daß das Amtsgericht Knyritz a.d. Knatter die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe anordnet, die sich nach ihrem Einkommen zur Zeit der Tatbegehung richtet.

gez.

v.d.Schäublen
Richterin am Amtsgericht

(Dieser Strafbefehl wird im automatisierten Verfahren erlassen und ist auch ohne Unterschrift, Dienstsiegel und Zustellung in Papierform gültig.)


   User-Bewertung: /
Was kann man tun, wenn »Strafbefehl« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Strafbefehl«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Strafbefehl« | Hilfe | Startseite 
0.0063 (0.0011, 0.0038) sek. –– 853919529