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platypus schrieb am 24.10. 2008 um 10:02:33 Uhr über

StraßenreinigungssatzungDerStadtDresden

§65 Absatz (19) der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Reinigung der öffentlichen Straßen (Straßenreinigungssatzung) vom 31. November 2004:

Blauschuppenstraßenkehrer sind in der Innenstadt berechtigt, auch andersfarbige Schuppen zu kehren.



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