Mit dem Begriff Recycling bzw. Rezyklierung wird der Vorgang bezeichnet, bei dem aus Abfall ein Sekundärrohstoff wird. Die rechtlichen Vorgaben sind in Deutschland im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz niedergelegt.
Im ersten Schritt wurde im Jahre 1961 in der Bundesrepublik mit der Gründung des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und in der DDR durch Gründung der SERO das Sammeln von Abfällen besser organisiert.
Es entstanden Dienstleister wie Sulo, Trienekens, Rethmann, Edelhoff und andere, die später mit Hilfe des Gesetzgebers den Recyclinggedanken industriell umsetzten.
Umweltschutz und Abfallvermeidung wurden zum offiziellen Aufgabengebiet des Staates erklärt.
Im Jahre 1971 gab es in Deutschland das erste Abfallbeseitigungsgesetz, später die Altölverordnung, Verpackungsverordnung und 1996 das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)[1].
In diesem Gesetz und den zugehörigen Verordnungen stehen detaillierte Vorschriften zur Vermeidung, Verwertung und Ablagerung von Abfall.
Es folgte der Europäische Abfallkatalog und das Duale System Deutschland (Grüner Punkt).
Prinzipiell ging es nicht mehr um Kapazitätsfragen von Deponien, sondern darum, ob es nicht sinnvoller ist, Müll zu vermeiden, wenn nicht möglich, ihn zu verwerten (recyceln), und erst wenn dies nicht möglich ist, ihn zu deponieren.
So steht es in § 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes der BRD.
Im Laufe dieser Jahrzehnte wurden in allen Industrieländern Ministerien für Umweltschutz etabliert, zu deren Aufgabenbereich zumeist auch die staatliche Aufsicht über das Abfallsystem gehört.
1994 wurde die direktive des Umweltschutzes im Grundgesetzt der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, wo es in Artikel 20a heißt:
»Der Staat schützt auch in Verantwortung für die zukünftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.«
Auch in der Schweiz und anderen Ländern in Europa wurde die Verwertung der menschlichen Abfallprodukte auf die politische Agenda gesetzt. So steht in der Bundesverfassung der Schweiz:
»Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an. Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.«
Die Schweiz erreicht heute sowohl im Investitions- wie im Konsumgüterbereich beachtliche Recycling-Quoten.
So gilt das Land beim Rücklauf von Alu-Dosen mit einer Quote deutlich über 90 % als „Weltmeister“. Möglich macht dies eine optimierte logistische Organisation.
In einzelnen Bereichen wie dem Papier-Recycling gibt es zwar gute Rücklauf-Quoten, jedoch bleibt die Verwendung von Recycling-Papier (auch in Form einer Beimengung zu neuen Zellstoff-Fasern) hinter dem Rücklauf zurück.
|