In der Gemeinde Stockheim, Landkreis Rhön-Grabfeld, Regierungsbezirk Unterfranken, Freistaat Bayern ist die Stelle einer
Dorfhure
zu besetzen.
Dienstsitz ist Stockheim/Rhön. Von der Stelleninhaberin wird erwartet, daß sie Wohnsitz in der Gemeinde Stockheim nimmt. Dienstwohnung im sogen. »Spritzenhaus« kann gestellt werden. Bewerberinnen müssen über hohe körperliche Fitness, weitestgehende sexuelle Toleranz und ein amtsärztliches Attest über Freiheit von ansteckenden Geschlechtskrankheiten vorweisen, daß nicht älter als 3 Monate sein darf. Während der Amtsausübung erfolgen regelmässige Gesundheitsüberprüfungen durch das Gesundheitsamt des Landkreises, der auch Anstellungskörperschaft ist. Vertretungen in anderen Landkreisen müssen übernommen werden. Die regelmässige wöchentliche Dienstzeit beträgt 38,5 Stunden. Einwohnern der Gemeinde Stockheim darf die kostenfreie Ausübung des Geschlechtsverkehrs bzw. Vornahme von Beischlafersatzhandlungen nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Die Bezahlung erfolgt nach BAT III. Hinzuverdienst im Rahmen der allgemeinen Regeln des öffentlichen Dienstes durch Geschlechtsverkehr bzw. Beischlafersatzhandlungen mit Nichtgemeindeangehörigen ist möglich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Stelle ist für männliche Bewerber ungeeignet auch dann, wenn eine Geschlechtsumwandlung angestrebt wird. Bei Bewerbungen sind neben dem bereits erwähnten Gesundheitsnachweis einzureichen: polizeiliches Führungszeugnis, handgeschriebener Lebenslauf, Lichtbild des ganzen Körpers in Badebekleidung. Die Bewerbungen sind an das Landratsamt Rhön/Grabfeld, Dezernat VI - Soziale Dienste - zu richten.
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