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Die Leiche schrieb am 11.2. 2012 um 14:47:33 Uhr über

Stellenausschreibung

Der Landkreis Hildburghausen baut in Vollzug des Gesetzes zur Gleichstellung sexuell abweichender Mitbürger (SexAbwG) gem. EU-Richtl. 2012/175 in seinem Dezernat für Jugend und Soziales ein Amt zur Gleichstellung sexuell abweichender Mitbürger auf, für das daher die Stelle eines Amtsleiters erstmals neu zu besetzen ist.

Die Dienstaufgaben des Amtsleiters sind insbesondere

- Aufbau einer den Vorgaben des SexAbwG entsprechenden Verwaltungsorganisation
- Betreibung der Errichtung von Beiräten für sexuell abweichende Mitbürger zu den nach dem SexAbwG verpflichteten privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Stellen (Komunen, Betrieben und Unternehmen usw.)
- Erfassung, Schaffung, Förderung und Betreuung von Begegnungsstätten für sexuell abweichende Mitbürger einschließlich der Verwaltung eines entsprechenden Fördermitteletats
- Abbau von Vorurteilen gegenüber sexuell abweichenden Mitbürgern durch Informationsveranstaltungen, Vorführungen usw.
- Abfassung, Gestaltung und Vertrieb von Informationsbroschüren sowie einer ensprechenden Website des Landratsamtes »Sexuelle Abweichung im Landkreis Hildburghausen«
- Entscheidung über die Anerkennung als sexuell Abweichender nach dem SexAbwG als Voraussetzung für die Gewährung von Nachteilsausgleichen, Mehrbedarfen, Steuerfreibeiträgen usw. als Sachbearbeiter
- Beratung von sexuell abweichenden Mitbürgern über die Förderung nach dem SexAbwG sowie den praktischen Möglichkeiten zur Verwirklichung ihrer sexuellen Abweichungen im Landkreis Hildburghausen und seiner näheren Umgebung
- Veranstaltung von Schulungen, Workshops und Seminaren zur praktischen und gesundheitsfördernden Umsetzung abweichender sexueller Praktiken, sachgerechten Umgangs mit den gegebenenfalls erforderlichen Hilfsmitteln und Vermeidung der Verbreitung ansteckender Krankheiten

Für die Wahrnehmung der Dienstaufgaben wird ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, der auch zur Privatnutzung zur Verfügung steht. Die Vergütung erfolgt nach BAT II, und wird im Rahmen des Aufbaus des Amtes zur Gleichstellung sexuell abweichender Mitbürger angepasst. Die regelmässige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 h bei freier Dienstzeiteinteilung.

Einstellungsvoraussetzungen sind:

-Abgeschlossenes Hochschulstudium in Fachrichtungen Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften oder Psychologie, alternativ die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst
- Befähigung zur Motivation, Teamarbeit und Führung
- Idenfikation mit den Zielen des SexAbwG
Bereitschaft zur Arbeit auch ausserhalb der üblichen Bürozeiten einer Behörde (Abend- und Nachtstunden, Wochenenden)
- nachweisbare eigene und nachhaltige Erfahrungen in mindestens 3 der nachfolgend aufgeführen sexuellen Abweichungen:

-Exhibitionismus/Voyeurismus/Pornographie
-Homo- und Bisexualität
-Fetischismus (Objektsexualität)
-Sadomasochismus
-Polygamie/Promiskuität
-Prostitution
-Urolagnie/Korpophagie
-Transvestitismus/Transsexualität

Die entsprechenden Nachweise sollen in der Regel durch Vorlage von entsprechenden Lichtbildern erfolgen, die neben den üblichen Bewerbungsunterlagen gesondert in verschlossenem Umschlag zu übersenden sind.

Frauen, Schwerbehinderte, Mitbürger mit Migrationshintergrund sowie Angehörige des islamischen Glaubens werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.


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