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Christine, am 9.1. 2019 um 14:29:05 Uhr Stalkerlatein |
Ausspähen und unberechtigte Veröffentlichung personenbezogener Daten von Politikern, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens gilt in Deutschland nicht als Bagatelltat und unterliegt dem §202 StGB. |
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