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BSZ schrieb am 17.12. 2000 um 00:03:24 Uhr über

Spuren

Überlegen Sie sich gut, ob Sie über die E-Mail-Adresse im Büro Firmeninterna ausplaudern oder ob Sie heikle Daten auf ihrer Festplatte einfach in den Papierkorb verschieben. Fast immer bleiben elektronische Spuren, die Sie möglicherweise in Schwierigkeiten bringen können.

Firmenangestellte werden mit zwei Jahre alten E-Mails konfrontiert, die Steuerfandung beschlagnahmt Computer, um Nachweise für illegale Geldtransfers zu finden, die Polizei hat eigene EDV-Labors, um Festplatten auf Raubkopien und verbotene Files zu durchforsten. Vorbei sind die Zeiten des Reißwolfs, mit dem Akten zuverlässig vernichtet werden konnten. Im digitalen Zeitalter hinterlässt fast jeder überall elektronische Spuren.

Fall 1: Sie ärgern sich über Ihren Arbeitgeber, entwerfen über Ihren E-Mail-Account eine wütende Mail an einen Bekannten, schicken diese dann aber doch nicht ab, sondern löschen den Entwurf nach einigen Stunden. Leider wurden die E-Mail-Datenbanken zwischenzeitlich gesichert. Ihr Chef bekommt den von Ihnen gelöschten Entwurf zu lesen - was folgt, ist eine Abmahnung. Selbst wenn diese unwirksam ist, bleibt das Vertrauensverhältnis angeknackst.

Fall 2: Ein Computer-Nutzer verkauft sein Office 97-Paket und deinstalliert hierfür die auf dem Rechner vorhandene Version. Angesichts des erheblichen Preisunterschieds zwischen der Update- und der Vollversion von Office 2000 kann er jedoch der Versuchung nicht widerstehen und lässt, nur für Zwecke der Installation von Office 2000, die gelöschten Office 97-Files wiederherstellen. Das Update von Office 2000 lässt sich nun installieren und Office 97 wird, nunmehr zum zweiten Mal, endgültig gelöscht.

Fall 3: Haben Sie irgendwann einmal an Internet-Diskussionen in Newsgroups oder Chats teilgenommen, sind Ihre Beiträge in Archiven wie Deja.com oder beim Chat-Betreiber selbst noch nach Jahren gespeichert. Und es besteht kaum eine Möglichkeit zur Löschung, denn niemand kann so genau wissen, wo die Beiträge überall gespeichert sind. Auch versendete E-Mails finden sich beileibe nicht nur im Postfach des Empfängers , sondern auch auf den Datensicherungsbändern von Providern , über deren System die E-Mail gelaufen ist.

Fazit:

Wenn Sie etwas löschen wollen, dann löschen Sie es richtig. Verwenden Sie Programme, die den Dateispeicherplatz tatsächlich überschreiben und nicht bloß die Datei als gelöscht markieren.

Gehen Sie grundsätzlich davon aus, dass etwas, das Sie im Büro schreiben oder ins Internet stellen, in dem Moment, in dem Sie es speichern oder absenden, bereits auf einem Server als Sicherungskopie gespeichert wird. Auf diese Daten haben sie weder Zugriff, noch können Sie sie löschen.

Denn rechtlich ist klar: Was Sie im Internet geäußert haben oder was die Staatsanwaltschaft auf Ihrer Festplatte findet, kann gegen Sie verwendet werden. Unabhängig davon, ob Sie sich davon distanziert haben oder ob es zwischenzeitlich gelöscht wurde oder nicht.

mitgeteilt im Auftrag des BSZ e.V. durch :
Kanzlei Stock und Witteck, Hauptstraße 85, 63897 Miltenberg, Telefon 09371/97210

TIPP: Unter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 17 (0,24 DM/Minute) nennt Ihnen der BSZ® e.V. Rechtsanwälte aus allen Rechtsgebieten. Bis auf die Telefongebühren ist diese Auskunft kostenfrei. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de fündig.



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