Zunächst setzte M. die schon von Ferdinand begonnenen Schritte fort, eine Verbesserung der kirchlichen Zustände anzubahnen; eine Versöhnung der Religionsparteien glaubte man von einigen Concessionen der katholischen Seite erwarten zu dürfen; es war Ferdinand geglückt ein päpstliches Breve (16. April 1564) zu erzielen, durch das in bestimmten Fällen der Laienkelch von der Kirche gestattet wurde; über die Verwendung schon verheiratheter Priester im Kirchendienst war die Verhandlung noch im Gange. Nun bemühte sich M. überhaupt die Erlaubniß der Priesterehe vom Papst, immer mit gewissen Kautelen und Einschränkungen, zu erlangen; aber alle Aussicht auf weitere Nachgiebigkeit Roms wurde ihm genommen, seitdem der ganze Einfluß Spaniens sich gegen Derartiges in Rom geltend gemacht. Die Priesterehe blieb verboten, trotz aller Bemühungen des neuen Kaisers. Ja Papst Pius V. nahm auch schon 1568 (26. Mai) jene Erlaubniß des Laienkelches wieder zurück. Als ein Symptom war es beim Anfang der Regierung erschienen, daß M. die Bezeichnung „römisch-katholisch“ in „katholisch“ umzuändern angeordnet hatte (5. September 1564); die Anerkennung und Verkündigung der Tridentiner Concilsbeschlüsse dagegen konnte man von ihm nicht erringen; er hatte mit Cassander und Wicel eine Verhandlung und Berathung über religiöse Normen für seine österreichischen Länder führen lassen; er hatte auch gutkatholische Räthe zugezogen, da er als Landesherr sich zur kirchlichen Ordnung befugt und verpflichtet hielt. Aber bei dem Widerstreit der Ansichten und bei dem Mangel einer eigenen, festen und entschiedenen Haltung kam es zu nichts. Schon lange heischten in den österreichischen Herzogthümern die Stände Erlaubniß lutherischer Religionsübung; einiges hatte Ferdinand ihnen 1556 und 1562 schon nachgelassen; M. hatte sie als Erzherzog immer auf die Zukunft vertröstet. Jetzt betonte er dem Andringen seiner Stände gegenüber, 1566, daß er sich die geforderte freie Religionsübung nicht könne und wolle abringen lassen; aber bald nachher gab er doch nach, indem er dem Adel und den Herren in seinem Lande gestattete auf ihren Besitzungen, Gütern und Dörfern die Religionsübung nach der Augsburger Confession einzuführen oder fortzusetzen (18. August und 17. December 1568), eine Freigebung der Religion, die allenthalben das größte Aufsehen machte und bei den katholischen Mächten, bei Spanien und bei dem Papst die heftigste Entrüstung und Einsprache hervorrief. Es kam sogar zu langen Auseinandersetzungen über Religionsprincipien und Glaubensbekenntnisse zwischen M. und Philipp von Spanien. M. hielt an seiner Zugehörigkeit zur katholischen Kirche immer noch fest; er hatte auch einen gut katholischen Hofprediger in seinem Dienst, aber er lehnte jede gewaltsame Behandlung religiöser Abweichungen ab; friedlicher Belehrung und Unterweisung wollte er die Versöhnung der kirchlichen Gegensätze überlassen. Man könnte vielleicht sagen, daß seine Erklärungen der modernen Idee staatlicher Toleranz in Glaubensfragen nahe gekommen sind. Aber seine Charakterschwäche hinderte ihn doch an der nachdrücklichen Geltendmachung und Behauptung seines Standpunktes; er duldete Uebergriffe und Gewaltschritte von katholischer Seite; er war nicht dazu zu bringen, daß er die Ausweisung der Jesuiten aus Oesterreich, die mit ihren Provocationen und Angriffen gegen die Protestanten keinen Augenblick innehielten, verfügt hätte; er vermochte aber auch dem unter den Protestanten ausbrechenden Chaos hadernder Meinungen nicht ein festes Ziel zu setzen. Zwar hatte er bei seiner Erlaubniß protestantischen Gottesdienstes die Herstellung der Einheit unter den Protestanten geradezu als Bedingung aufgestellt; und es wurde nun auch mit der Zustimmung des Kaisers 1568 der Versuch gemacht, den Protestanten in Oesterreich eine Lehrordnung zu geben; Camerarius und Carlowitz und dann Chyträus wurden deshalb berufen; auch einflußreiche Leute aus der Umgebung des Kaisers wie Schwendi und Crato griffen in diese Conferenzen ein; endlich brachte im Mai 1569 Chyträus eine „Agenda“ zu Stande; sie hatte nicht Maximilian’s Beifall; sie wurde daher revidirt und mehrfach geändert; 1570 ging sie im Druck aus. Darauf erfolgte am 11. Januar 1571 die „Religionsassecuration“ für die österreichischen Protestanten. Aber der theologische Hader und Zank kam nicht zur Ruhe. M. hatte seine frühere Idee, ein landesherrliches Consistorium an die Spitze zu stellen, wieder aufgegeben: das hätte ja eine bestimmte persönliche Erklärung seines protestantischen Glaubens nach sich gezogen; er hätte seine passive Neutralität aufgeben müssen; davon aber schreckte ihn, wenn er vielleicht sonst den Muth gehabt hätte, die so energische, mit Drohungen untermischte Erklärung aus Spanien zurück. Auch die ständische Anstellung eines Superintendenten, die M. wünschte, scheiterte an den Differenzen der protestantischen Geistlichen. M. ließ schließlich die Dinge in ihrer Zerfahrenheit gehen; Alles, was er unternahm, war und blieb ein Halbes: gründlich hat er die protestantischen Hoffnungen von seiner Regierung getäuscht.
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