Zwar hatte noch im Jahre 1764 der Pädagoge Basedow den pubertierenden Knaben zum Schwimmen verordnet, ihre Schamteile »mit einer Binde (zu) bedecken«, doch verkündete der Arzt Samuel Gottlieb Vogel den Erwachsenen in seiner 'Belehrung für die Badegäste in Doberan' vom Jahre 1793: »Badehemder und Beinkleider sollten nicht sein; der Körper muss ganz entblößt sein«. 1848 empfahl sein Wyker Kollege Penike den Badegästen an den nordfriesischen Stränden, aus Gesundheitsgründen »ganze oder theilweise Bedeckungen des Körpers im Wasser durch Schwimmhosen oder Bademäntel gänzlich zu vermeiden«, da sonst »die Bestandtheile des Seewassers« nicht »in die Haut eindringen können«, ein Urteil, das auch die meisten anderen Badeärzte der Zeit teilten. Für das Sonnenbad in Anwesenheit des anderen Geschlechts schlug 1892 der »Sonnen-Doktor« Arnold Rikli den Männern die tatsächlich bisweilen getragenen knappen »Luftbadschürzen« vor, die den Genitalbereich nur sehr unvollkommen verbargen, sowie den Frauen züchtigere »Luftbadhemden«, die auch die Brüste bedeckten, während ein paar Jahre später Otto Ammon ein spitzwinklig zulaufendes leinenes Dreieck entwickelte, das an Schnüren vor den Genitalien hing: »Die neue Sonnenbadehose lenkt die Aufmerksamkeit von den Geschlechtsteilen ab und läßt unter ihren Falten gar nichts erkennen, während die gewöhnliche Badehose alle plastischen Formen genau abzeichnet, besonders, wenn sie naß ist.« Und: »Man bildet durch den vorderen Teil des Lappens eine Art von faltigem Beutel aus, der ganz dicht anliegt und den Zweck erfüllt, Penis und Skrotum festzuhalten und das Pendeln zu verhindern.«
Hans Peter Dürr, 'Die Tatsachen des Lebens' (864ff.)
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