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Blasterverwaltung schrieb am 9.1. 2015 um 08:13:14 Uhr über

Sonderstichwortverordnung

Die Sonderstichwortverordnung regelt den Umgang mit etlichen Alt-Stichworten der folgenden Klassen:
explosiv, leicht entzündlich, brennbar, giftig, ätzend, radioaktiv oder erbgutschädigend.

Alle Sonderstichworte, die eine dieser Eigenschaften besitzen, dürfen nicht mit dem Hauswortcontainer / gelben Satz entsorgt werden, sondern müssen in eine der zahlreichen Sonderstichwort-Annahmestellen gebracht werden. Es ist hierbei auf funktionelle Schutzkleidung zu achten; besonders der Wortschutzanzug ist hierbei sehr hilfreich.

Fragen zum Stichwort-Recycling können jederzeit unter
0190/76337784249678 bzw. 0190/sonderstichwort
zum Ortstarif geklärt werden.
Oder sprechen Sie einfach ein Blaster-Elite-Mitglied Ihres Vertrauens an.



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Was kann man tun, wenn »Sonderstichwortverordnung« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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