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Hammelbrät, am 23.5. 2010 um 01:52:05 Uhr Sind-die-Bundesorgane-ausser-Stande |
die Massnahmen zu treffen, die zur Abwehr der unmittelbar bestehenden Gefahr notwendig sind, so haben die Landesregierungen die Befugnisse, die das Grundgesetz für den Verteidigungsfall der Bundesregierung einräumt.
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