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Hammelbrät, am 23.5. 2010 um 01:52:05 Uhr
Sind-die-Bundesorgane-ausser-Stande

die Massnahmen zu treffen, die zur Abwehr der unmittelbar bestehenden Gefahr notwendig sind, so haben die Landesregierungen die Befugnisse, die das Grundgesetz für den Verteidigungsfall der Bundesregierung einräumt.
Sie räumt ein:
Sind die Bundesorgane, als auch die Landesregierungen ausser Stande, die Massnahmen zu treffen, die zur Abwehr vonnöten sind,
ist alle Regierungsgewalt sofort dem nächst besten Idioten zu übergeben, der als erster den Arsch angehoben hat.
ICH und MIR !




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