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Matthias Schmidt, am 13.12. 2019 um 07:51:44 Uhr Sickergrube |
Ist die Vertauschung des Geburtsjahres um ein Jahr eines in einem notariellen GrundkaufVertrag genannten Vaters der im Namen seiner Kinder handelt aber nicht unmittelbar Vertragsbeteiligter oder Nutznießer des Verkaufs ist ein Formfehler der den Vertrag nichtig macht ? |
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