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Kai schrieb am 8.7. 2010 um 14:19:03 Uhr über

Sicherheitsverwahrung

Ist als absolute ultima ratio anzusehen, denn Sicherheitsverwahrung bedeutet ja, jemanden, der seine Strafe bereits verbüßt hat, trotzdem weiter einzusperren. Unter dem Aspekt der Menschenrechte ist das durchaus problematisch und nur zu rechtfertigen durch ein anderes hohes Gut, den Schutz möglicher neuer Opfer. Es gilt also letztlich, zwei wichtige Güter gegeneinander abzuwägen, und daher sollte Sicherheitsverwahrung, auch wenn sie im Einzelfall im Interesse der Allgemeinheit erforderlich sein mag, doch niemals leichtfertig angeordnet werden.


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