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rausch schrieb am 25.10. 2004 um 21:56:10 Uhr über

Sicherheitslücke

In der aktuellen Datenschleuder, dem wissenschaftlichen Fachblatt für Datenreisende - ein Organ des CCC, ist nachzulesen warum man in Sachen Datensicherheit lieber auf Zettel und Stift zurückgreifen sollte, da man da bei auftretender Dateninkontinenz wenigstens selbst schuld ist. Allerdings hat man dann auch niemanden mehr zum Verklagen... nicht Alvar?
Beim sogenannten T-Hack war es nach dem Einloggen in das Online-Vetragsverwaltungssystem der Telekom möglich durch das einfache Ändern der Vertragsnummer in der URL auf die Vertragsdaten anderer zuzugreifen und in dessen Namen weitere Leistungen anzufordern. Unter anderem betraf das auch die Vertragsdaten des BND(!!!).


Zum Artikel: http://ds.ccc.de/083/obsoc


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