Sexualstraftaten sind die Scheidemarke, an der selbst der revolutionärste Politfreak in den Koben der freiheitlich–demokratischen Grunzordnung zurückkriecht. Dabei ist es dem normalen Rechtsempfinden schwer vermittelbar, weshalb Gliedvorzeiger nach wie vor mit Freiheitstrafen bedroht werden, während homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen inzwischen straffrei sind: Dem Normalbürger dürfte es ungefähr eins sein, ob ein Hobbystripper sein Gemächt in der Öffentlichkeit präsentiert oder Ledertrinen auf der CSD–Parade mit Bareback–Chaps durch Köln tänzeln. Und warum ist es weniger verwerflich, ein Schaf zu schlachten, als es zu vögeln? Was nicht heißen soll, dass ich ein Freund von Schaffleisch bin: Selbst die altbekannte Faustregel: Lamm ja, aber nur, wenn es heiß und mit viel Knoblauch serviert wird, trifft bei mir auf taube Ohren.
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