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Peter K. schrieb am 9.12. 2007 um 21:05:55 Uhr über

SelteneBerufe

Ich sah einmal ein Interview mit einer deutschen Anwältin, die bei der Rota zugelassen ist. Die Rota ist das höchste päpstliche Gericht, das oberste Gericht der Katholischen Kirche. Die Frau - sie war so um die fünfzig - schilderte zunächst die Zugangsvoraussetzungen: man müsse »gut katholisch« sein, selbstverständlich, die ordentliche Juristenausbildung seines Heimatlandes absolviert haben, und sodann eine kirchliche Prüfung im Kanonischen Recht. Latein müsse man in Wort und Schrift »verhandlungssicher« beherrschen, italienisch sein von Vorteil - aber auch kein Problem, da man es aus dem Lateinischen heraus und durch die Praxis bei den Aufenthalten in Rom schnell erlerne.
Die Kollegin hat zwei Kanzleien: eine in Rom, im Vatikan selbst, und eine in Deutschland. Sie hat auch zwei Wohnungen, lebt in Deutschland und in Rom, und über ihren Verdienst erwähnte sie nur sehr diskret, daß sie sehr viel Steuern zahlen müsse. Es gäbe überhaupt nur sechs deutsche Anwälte, die bei der Rota zugelassen wären, und sie wären sämtlich hoffnungslos überlastet. Sie forderte daher die Jurastudenten unter dem Publikum dringend auf, Kirchenrecht zu belegen.
Damals stand ich kurz vor meinem zweiten Staatsexamen, und ärgerte mich fast zu Tode.


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