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Anita schrieb am 24.6. 2014 um 15:48:42 Uhr überSelbstverteidigung |
Bin selbst bei der Polizei und in derartigen Techniken nicht gerade ungeübt. Ein Tritt, Kniestoß oder das Quetschen sollten wirklich nur in Extremsituationen eingesetzt werden, in denen eine Verletzung des Mannes infolge eines gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriffs in Kauf genommen werden kann und gerechtfertigt erscheint. Das hat nichts mit spielerischen Schlägen oder Hieben in den Unterleib zu tun, wie wir sie alle aus unserer Jugend (und auch später) kennen. Im Selbstverteidigungsfall also voll durchziehen und weglaufen, im Spaß wohldosiert und ja nicht zu fest! :-)
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