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wauz schrieb am 7.4. 2006 um 22:12:07 Uhr über

Selbstverlag

»Eigendruck im Selbstverlag« trägt den Erfordernissen des Presserechts gerade noch Genüge. Man verwendet diese Formulierung gerne bei Schülerzeitungen und politisch brisanten Druckschriften. Im zweiten Fall sollte eine Person als verantwortlich benannt werden, die keine Druckmaschinen und Vervielfältigungsanlagen besitzt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden können.


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Was kann man tun, wenn »Selbstverlag« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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