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Diddi schrieb am 13.3. 2006 um 14:55:12 Uhr über

Selbsttotschlag

Bei Selbsttotschlag kann die Haftstrafe in der
Regel zur Bewährung ausgesetzt werden, da nicht
von einer Wiederholung der Tat ausgegangen
werden muß.
Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit, daß sich
der Täter absetzt, als gering einzustufen.




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