Die Rechteverwerteindustrie (im Wesentlichen die Musik- und Filmindustrie) schimpft gerne über »Raubkopien« bzw. »Raubkopierer«. Nur genau genommen müsste dies »Schwarzkopien« und »Schwarzkopierer« heissen.
Denn um was handelt es sich bei einer Schwarzkopie? Nicht, wie das Wörtchen »Raub« assoziiert um die Entwendung eines materiellen Gegenstandes, sondern um eine nicht genehmigte Kopie. Da liegt kein Diebstahl vor, sondern unter Umständen eine Verletzung des Urheberrechts. Vergleichbar mit dem Schwarzfahren: der Schwarzfahrer heisst ja auch nicht »Raubfahrer«, weil er den örtlichen Nahverkehrsbetrieben kein Geld für die Fahrt gibt.
»Raubkopie« hört sich aber natürlich schärfer und böser an als »Schwarzkopie«.
Interessant wird es, wenn man mal untersucht, was die Rechteverwerter-Industrie so alles unter »Raubkopie« verstehen:
- Das Kopieren einer CD, um sie einem Freund weiterzugeben.
- Das Kopieren einer CD, um sie sowohl zu Hause als auch im Auto zu hören.
- Die Weitergabe von Musik auf dem Schulhof.
- Das Umwandeln der Musikstücke einer CD ins MP3-Format, um es einfach am Computer hören zu können
- Das Singen eines Kinderliedes im Kindergarten, ohne dafür extra zu bezahlen (kein Witz!)
- Das Aufzeichnen eines Filmes im Fernsehen auf Video und anschließendes Überspringen der Werbeblöcke (auch kein Witz!)
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