Diese email erhalten Sie vom Bundeskriminalamt - konkret: der Fahndungsabteilung 'Kinderpornographie'. Ihr Zweck ist, Sie auf einen Besuch von unseren Beamten vorzubereiten, die demnächst einen Termin mit ihnen telefonisch vereinbaren werden. Selbstverständlich werden unsere Beamten sich Ihnen gegenüber ordnungsgemäß ausweisen.
Um Ihnen gleich vorab eine verständliche Sorge zu nehmen: Sie sind derzeit durchaus nicht Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens und nach unseren Erkenntnissen wird das auch in der absehbaren Zukunft so bleiben. Gleichwohl vermitteln uns unsere bislang gewonnenen Erkenntnisse über Sie den Eindruck, daß Sie nicht nur in der Lage, sondern auch bereit sein könnten, das Bundeskriminalamt in seinem Kampf gegen das grauenhafte Verbrechen der Kinderpornographie zu unterstützen.
Aufgrund der Handhabe, die unserer Behörde durch die diversen Gesetze zur Verhütung von schwerwiegenden Straftaten mithilfe des Internet zuteil geworden sind, liegen uns erhebliche Kenntnisse über Ihr Sexualverhalten und ihre Kontakte vor, die sie in der letzten Zeit getroffen haben bzw. unterhalten. Dieses Ihr Sexualverhalten und Ihre Kontakte unterliegen keineswegs unserer Kritik, und wir dürfen Ihnen versichern, daß die veränderten, wesentlich offeneren Einstellungen in der Bevölkerung zur menschlichen Sexualität auch an den Mitarbeitern einer Behörde zur Verfolgung und Verhütung von Straftaten nicht vorübergegangen sind. Insbesondere bei der Auswahl Ihrer Kontaktpersonen legen wir großen Wert darauf, daß sie auch nicht mit unterschwelligen Aversionen gegen Ihre Lebenseinstellung rechnen müssen. Einer unserer Kontaktbeamten wird zudem eine Frau sein.
Wir können Ihnen gleichfalls schon jetzt versichern, daß Ihre Zusammenarbeit mit unserer Behörde für Sie keinesfalls zu irgendwelchen wirtschaftlichen Nachteilen für Sie führen wird und eventuelle konkreten Aufwendungen - neben einer Pauschale für Ihre aufgewandte Zeit und Mühewaltung - von unserer Behörde selbstverständlich ersetzt werden, die Sie übrigens einkommenssteuerfrei vereinnahmen können. Für den Fall einer erfolgreichen Mitarbeit an der Verbrechensbekämpfung können wir ausserdem großzügige Belohnungen in Aussicht stellen, die vom Bundesministerium für Familie ausgelobt worden sind, und im Einzelfall bis zu 10.000 € - in Worten: zehntausend Euro - erreichen können, und die ebenfalls weder der Einkommenssteuer- noch Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Gleichenfalls werden wir Ihnen absolute Vertraulichkeit gewährleisten und Ihnen auch im Einzelnen erläutern, mit welchen technischen und juristischen Maßnahmen wir dies bewerkstellingen werden.
Wir verbleiben bis zur Kontakaufnahme durch unsere Mitarbeiter in der Hoffnung, daß auch Sie sich der Verantwortung aller Bürger für die Verhütung solch schwerwiegender Straftaten bewußt sein werden !
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