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mcnep schrieb am 6.11. 2007 um 11:49:48 Uhr überSchon-wieder-darf-ich-bereichern |
Bin schwer gespannt, was die Reform der Erbschaftssteuer unterm Strich für mich bringt. Einerseits wird der Freibetrag auch für eingetragene Partnerschaften auf 500.000 Euro (abzüglich 41 % Steuern) erhöht - für mich waren es zuvor 3000. Das ist gut. Andererseits wird der Immobilienanteil eines Erbes einer Neuberechnung unterzogen. Das ist teils gut, teils schlecht, insgesamt jedoch eher schlecht. Vielleicht nur so schlecht, so dass von der ursprünglich zu erwartenden Rückzahlung (zum Glück haben wir seit über einem Jahr den Einspruch aufrecht gehalten) am Ende nur ein lauwarmer Restbetrag bleibt oder ich besser gleich ganz auf die Geltendmachung der Veranlagung nach neuem Recht verzichte. Egal. Die 17 % Versteuerung der Gesamtlast, die einem Ehemann zugestanden hätten, werden die Schwarzen vermutlich eh nie absegnen, da will ich den Brosamen auch nicht nachweinen. |
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