>Info zum Stichwort Schnellfeuerwaffen | >diskutieren | >Permalink |
oedipus rector schrieb am 22.4. 2013 um 20:53:45 Uhr überSchnellfeuerwaffen |
Der Besitz einer sogenannten Revolverschnauze ist nach geltendem Recht durchaus erlaubt - ihr unsachgemäßer Gebrauch kann jedoch für ihren Besitzer sehr leicht lebensgefährlich werden. |
User-Bewertung: / |
Oben steht ein nichtssagender, langweiliger Text? Bewerte ihn »nach unten«, wenn Du Bewertungspunkte hast. Wie geht das?. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Schnellfeuerwaffen« | Hilfe | Startseite | |
0.0037 (0.0016, 0.0004) sek. 853881395 |