Wenn Briefe vom Gericht kamen, oder von seinem Anwalt - dann blieben sie oft tage- oder gar wochenlang ungeöffnet liegen. Schömberg hatte keine Kraft mehr für das ewige Bestreiten, die Beantragung und Anordnung von Begutachtungen, die Einlegung von Rechtsmitteln, Terminsverlegungen und Fristverlängerungen. Seit zwei Jahren schleppten sich die Verfahren hin. Das Sozialgericht sollte über seine Erwerbsunfähigkeitsrente befinden, das Landgericht über seine private Berufsunfähigkeitsversicherung, aus der er laut Vertrag eine Rente von 2.500 € beziehen sollte. Man hatte ihm einen Vergleich angeboten: erst 10.000, dann 15.000 €. Da hätte er jetzt etwas davon, sagte man ihm unverblümt. Ob er den Ausgang eines Rechtsstreits bis zum bitteren Ende noch erleben werde, sei dagegen unsicher. Der Gutachter, den das Sozialgericht beauftragt hatte, teilte unterdessen - nach über einem Jahr Stillschweigen - mit, daß er in Anbetracht seiner Überlastung vor Ablauf von 12 - 15 Monaten keine Bearbeitung, erst recht keine Untersuchung Schömbergs vornehmen könne. Einen anderen Gutachter zu beauftragen, hatte das Gericht abgelehnt. Die übrigen infrage kommenden Gutachter, so schrieb das Sozialgericht, seien mindestens ebenso überlastet.