Das Wort Schöffe klingt nicht nur fast wie Chef, es hat auch den selben Ursprung. Die Schöffen waren dereinst die Clansoberhäupter (-> Chef), die sich am Gerichtstag versammelten. Später waren sie dann gewählte Abgeordnete der Dörfer und Flecken. Wobei »gewählt« nicht heißt, dass jeder wählbar gewesen wäre. In manchen Orten hatten die Schöffen gleichzeitig auch die Aufgabe des Schultheißen (Notars), der gleichzeitig politisches Oberhaupt war. Auf den Dörfern gab es früher keine Bürgermeister, weil Bürger in den Städten wohnten. Je nach Zeit und Umständen wurden die Dörfer auch von Grafen oder deren Vögden regiert. Das schloss aber ein Schultheisen-Amt nicht aus.
Heutige Schöffen bei Gericht werden auch gewählt, allerdings in einer Form, die den mittelalterlichen Wahlprozessen sehr ähnlich kommt. Gesellschaftliche Organisationen reichen Vorschlagslisten ein, von denen dann in einem Proporzverfahren eine Schöffenliste erstellt wird.
Wer zum Schöffen gewählt wird, darf das Amt nicht ablehnen, es sei denn, aus besonderen Gründen. Bei dem Wahlverfahren jedoch ist die Chance, auf eine Schöffenliste zu kommen, sehr gering. Es ist ein kleiner Kreis von Insidern rund um die Parteien, die da in Frage kommen.
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